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Unternehmen des Monats                                          
                                                                                       
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familienplattform hat entschieden, die Migros mit über 80‘000 Mitarbeitenden und grösste Arbeitgeberin der Schweiz für ihre familienfreundlichen Massnahmen als  "Unternehmen des Monats" im Monat November 2009 auszuzeichnen.

Die Migros-Gruppe ist ein Konglomerat von zehn Genossenschaften, die den Kern
der Migros-Gruppe bilden, und mehreren anderen Unternehmen in den Branchen Tourismus, Finanzen, Medien und Handel. Ein Grossteil der Migros-Produkte wird
von Migros eigener Industrie produziert. Mit dem Migros-Kulturprozent engagiert
sich die Migros aktiv und nachhaltig in Kultur, Gesellschaft, Freizeit, Bildung und Wirtschaft

Interview mit Herrn Hans-Rudolf Castell >> hier

Die familienfreundlichen Massnahmen des Unternehmens
Die Migros ist weiblich – 2008 arbeiteten über 60% Frauen in der Migros. Familien-freundliche Massnahmen, mit denen Beruf und Familie besser in Einklang gebracht werden können, sind daher eine wichtige Voraussetzung, um auf zufriedene und leistungsfähige Mitarbeitende zählen können. Folgende Massnahmen werden in der Migros-Gruppe angeboten:

  • Schwangerschaftsurlaub. Erwerbstätige Frauen sollen frei und unbeschwert entscheiden können, wie sie ihre Schwangerschaft verbringen wollen. Schwangere Mitarbeitende können deshalb während der Dauer ihrer Schwangerschaft der Arbeit fernbleiben. Der Arbeitsplatz wird Ihnen garantiert.
  • Mutterschaftsurlaub. Nach der Geburt des Kindes kommen alle Mütter in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubs von 16 bis 18 Wochen bei vollem Lohn. Muss ein Neugeborenes nach der Geburt längere Zeit im Spital bleiben oder musste es wieder ins Spital, macht es der L-GAV möglich, dass der Mutterschaftsurlaub über 20 Wochen dauern kann.
  • Vaterschaftsurlaub. Jeder Vater kann während des 1. Lebensjahres des Kindes bis zu vier Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen. Zwei Wochen werden vom Unternehmen bezahlt, und für weitere zwei Wochen kann der Vater unbezahlten Urlaub beanspruchen und der Arbeit fern bleiben.
  • Elternschaftsurlaub. Mutter und Vater haben das Recht, sich ausschliesslich der Kinderbetreuung zu widmen, bis das Kind 1 ½ Jahre alt ist. Nach dieser Familienphase ist ihnen ein Arbeitsplatz zu denselben Bedingungen wie vor der Kinderpause garantiert.
  • Familien-Arbeit. Familien-Arbeit soll sich lohnen und nicht zum Karriereknick werden. Deshalb wird die Dauer des Erwerbsunterbruchs für die Familienphase bei den Anstellungsjahren voll angerechnet.
  • Familienzulagen. Wer Kinder gross zieht, braucht Zeit und Geld. Die Kinderkosten fallen beim Haushaltsbudget schnell ins Gewicht. Die Ausrichtung von weitergehenden Familienzulagen in der Migros leistet hier eine gezielte und bedarfsgerechte Unterstützung.
  • Krippenplätze. Die Migros setzt sich dafür ein, dass Krippenplätze angeboten oder die Mitarbeitenden bei der Nutzung familienergänzender Angebote finanziell unterstützt werden.
  • Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle. Mit verschiedenen familienfreundlichen Arbeitszeitmodellen (z.B. Teilzeitarbeit, Gleitzeit, Jahresarbeitszeit oder Richtarbeitszeit) setzt sich die Migros für ihre Mitarbeitenden ein, dass sie Arbeit und Familie in Einklang bringen können.
  • Sozial- und Familienberatung. Die betriebliche Sozial- und Familienberatung leistet kostenlos, professionell und vertraulich Beratung und Unterstützung in allen schwierigen Lebenslagen.
  • Urlaub für die Betreuung kranker Kinder und Familienangehörigen. Wenn Kinder oder Familienangehörige erkranken, wird in der Regel bezahlter Urlaub von bis zu drei Tagen bei vollem Lohnanspruch gewährt. Der Anspruch besteht pro Fall und kann auch über drei Tage hinausgehen, wenn die Situation es erfordert.
  • Mutterschutz am Arbeitsplatz. Für das Wohlbefinden von Mutter und Kind wird durch spezielle Schutzmassnahmen, Anpassungen der Arbeitsorganisation und die Bereitstellung von Ersatzarbeitsplätzen gesorgt.
  • Gleichstellung neuer Familienformen. Gesellschaftliche Veränderungen müssen sich auch in den Anstellungsbedingungen der Migros widerspiegeln. Die Gleichstellung der Patchwork-Familie mit der traditionellen Familie bei allen Ansprüchen sowie im Vorsorge- und Versicherungsschutz ist deshalb in der Migros eine Selbstverständlichkeit.

       www.migros.ch 

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          Liste der Unternehmen des Monats

Schurter AG, Luzern
Zücher Kantonalbank
Märchenhotel Bellevue, Braunwald/GL
CREDIT SUISSE GROUP

Bäckerei Mohn AG, Berg/TG
SSE Elektroplanung AG, Gümligen/BE
ABC Karten, Schönbühl/BE
Verein Arbeitgeber-Krippe, Winterthur/ZH

McDonald Kinderstiftung, Crissier/VD

Procter & Gamble, Petit-Lancy/GE

Gemeinde Bolligen/BE
maxon motor ag,, Sachseln/OW
Roland Murten AG, Murten/FR

Loeb AG, Bern
Victorinox AG, Ibach/SZ
SRK St. Gallen
Kiener Trucks Schmerikon AG/SG
Comartis AG, Baar/ZG
Bank Coop, Basel
Acherhof Stiftung, Schwyz
BAER AG, Küssnacht am Rigi/ZG
Leica Geosystems AG, Heerbrugg/SG
Weidmann Unternehmen, Rapperswil-Jona/SG
Hunziker AG, Winterthur
Pistor AG, Rothenburg/LU
Swissmill, Zürich
IBM Schweiz, Zürich

Manor AG, Basel
Microsoft Schweiz, Zürich
Endress+Hauser, Reinach/BL
Syngenta, Basel
PAX Schweizerische Lebensversicherungs-Gesellschaft, Basel
Duttweiler-Treuhand AG, Liestal/BL
Ginkgo GmbH, Amriswil/TG
Affolter Holding SA, Mallerey/JU
Raiffeisen Schweiz, St. Gallen
Die Schweizerische Post, Bern

B. Braun Medical AG, Sempach
Sympany Grupps, Basel

Assura Krankenversicherung, Pully/VD

IBM Schweiz AG, Zürich
Migros-Genossenschafts-Bund,, Zürich

 

 

 

 

  

 

 

 

    

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