familienplattform hat entschieden, im Monat April 2010
Novartis in der Schweiz für
ihre familienfreundlichen Massnahmen als "Unternehmen des Monats"
auszuzeichnen.
Novartis ist ein mit rund 99’800 Mitarbeitenden in über 140 Ländern
tätiges und weltweit führendes Gesundheitsunternehmen, das in der
Schweiz zu Hause ist.

Novartis bietet in der Schweiz rund 12’000 Mitarbeitenden und
indirekt weiteren 28’700 Menschen Arbeit. Das Unternehmen bildet
jährlich mehr als 300 Lehrlinge aus und beschäftigt eine ähnlich
hohe Zahl an Praktikanten, Doktoranden und Postdocs. Der Anteil der
bei Novartis in der Schweiz beschäftigten Frauen betrug im Jahr 2009
42 Prozent. Im Management beträgt der Frauenanteil derzeit 30 Prozent
– gegenüber
14 Prozent im Jahr 2000.
Hans Locher, Leiter HR Schweiz, beschreibt das Engagement von
Novartis im Sinne einer familiengerechten Personalpolitik:
«Serviceleistungen wie die professionelle Kinderbetreuung in
Tagesstätten und während der Ferien, die Organisation einer
Kurzzeitbetreuung in Notfällen, aber auch der Aufbau und die
Förderung von Eltern-netzwerken machen deutlich, dass wir die
Bedürfnisse berufstätiger Eltern kennen und ernst nehmen. Gleitzeit
und flexible Arbeitszeitmodelle bieten eine weitere Möglichkeit,
Arbeit und private Zeit besser zu vereinbaren»

Eine Broschüre gibt Mitarbeitenden einen Überblick über bestehende
Gesetze und Reglemente und macht mit den Angeboten vertraut, die
Novartis geschaffen hat, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit
Kindern hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
unterstützen. Darin finden sich auch detaillierte Informationen rund
um das Thema Kinderbetreuung bei Novartis.
Kinder zu haben schafft Freude, sie zu betreuen und zu erziehen
bedeutet aber auch,Verantwortung zu tragen. Bei Novartis arbeiten
viele Eltern, auch werdende
Mütter und Väter. Sie alle vollführen oder planen den täglichen
Balanceakt zwischen ihren beruflichen Anforderungen und der
Bewältigung privater Aufgaben. Novartis sieht die damit verbundenen
Probleme und möchte den im Unternehmen tätigen Eltern ihren Alltag
erleichtern.
Eltern bei Novartis – Unterstützungsleistungen und Serviceangebote
Novartis Urlaubsregelungen rund um Geburt und Adoption
Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub
Die werdende Mutter hat bei Novartis Anspruch auf insgesamt 18
Wochen bezahlten Schwangerschafts-/Mutterschaftsurlaub, wobei auf
Wunsch bis zu 4 Wochen vor dem Geburtstermin bezogen werden können.
Sollte die Mitarbeitende bis zum Tag der Niederkunft
krankgeschrieben sein, besteht Anspruch auf die gesamten 18 Wochen
nach der Geburt.

Vaterschaftsurlaub
Auch der Vater hat bei Novartis anlässlich der Geburt eines Kindes
Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Mitarbeiter erhält 6 Tage, einen
am Tag der Geburt seines Kindes und fünf weitere, die er innerhalb
der ersten vier Monate nach der Geburt beziehen muss.
Risikoschwangerschaft
Schwangerschaften sind nicht risikofrei. Es gibt Mehrlings-,Früh-
oder Spätgeburten oder an andere Komplikationen. In solchen Fällen
kann es wegen der individuellen Unterschiedlichkeiten keine
allgemein gültigen Urlaubsregelungen geben. Die Vorgesetzten
entscheiden in Absprache mit Human Resources und dem Werkarzt/der
Werkärztin oder dem/der behandelnden Arzt/Ärztin über eine
individuelle Regelung.
Bei Früh- oder Spätgeburt ändert sich der Gesamtanspruch der
werdenden Mutter auf insgesamt 18 Wochen bezahlten Urlaub nicht.
Unbezahlter Urlaub
Sollte der Wunsch vorhanden sein, direkt im Anschluss an den
Mutterschaftsurlaub weitere freie Zeit für sich und das Kind in
Anspruch zu nehmen, so wird der Mutter – oder dem Vater – bei
Novartis unbezahlten Urlaub bis zu einem Jahr gewährt.
Bei Rückkehr innerhalb von drei Monaten garantiert Novartis die
Weiterbeschäftigung am angestammten Arbeitsplatz; wenn der
unbezahlte Urlaub länger als ein Vierteljahr dauert, haben
Mitarbeitende Anspruch auf eine gleichwertige Stelle.
Adoption
Elternschaft entsteht auch durch Adoption; deshalb gewährt Novartis
für diesen Fall ebenfalls bezahlten Urlaub. Stehen Mitarbeitende bei
Annahme eines Kindes in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis, so
erhalten sie, Mutter oder Vater, bei Adoption eines Säuglings bis zu
einem Lebensjahr acht Wochen, beiKleinkindern vom zweiten bis
siebten Lebensjahr vier Wochen und bei Kindern vom achten Lebensjahr
an zwei Wochen bezahlten Adoptionsurlaub. Arbeiten Vater und Mutter
bei Novartis, so entsteht ein gemeinsamer Anspruch, der unter den
beiden aufgeteilt werden kann. Unbezahlter Urlaub bis maximal 12
Monate (siehe oben) wird im übrigen auch bei Adoption gewährt.

Die Balance zwischen Beruf und Familie
Für stillende Mütter
Das Stillen des Säuglings ist ein wichtiger Beitrag zur gesunden
Entwicklung des Kindes. Deshalb erleichtert der Gesetzgeber
berufstätigen Müttern das Stillen, indem er Stillpausen gewährt.
Stillt die Mutter im Betrieb, so zählt dies zur Arbeitszeit; beim
Stillen ausserhalb werden 50 Prozent der Abwesenheit auf die
Arbeitszeit angerechnet. Für diese Ausfallzeit muss nicht vor- oder
nachgearbeitet werden.
Familienfreundliche Arbeitszeiten
Erziehungsarbeit in der Familie steht unter dem Schutz des Gesetzes.
Zu den besonderen Familienpflichten, auf die der Arbeitgeber bei der
Festlegung von Arbeits- und Ruhezeiten Rücksicht zu nehmen hat,
zählt die Erziehung von Kindern bis zu 15 Jahren. Arbeitnehmende mit
Kindern in diesem Alter dürfen Überstunden nur mit ihrem eigenen
Einverständnis leisten.
Bei Nachtarbeit mit Erziehungs- und Betreuungspflichten, müssen die
Vorgesetzten es ermöglichen, diese Aufgaben selbst oder durch
Dritte wahrzunehmen.
Wenn die Ordnung plötzlich in Unordnung kommt
Wenn ein Kind krank oder unfallgeschädigt ist, kann bei Novartis
tageweise bezahlter Urlaub gewährt werden. Es besteht jedoch die
Pflicht, so rasch wie möglich anderweitig Betreuung zu organisieren.
Das Gleiche gilt sinngemäss, wenn die Betreuungsperson des Kindes
kurzfristig unvorhergesehen ausfällt.
Teilzeitarbeit
Namentlich in der ersten Zeit nach einer Geburt oder Adoption fällt
es vielen Eltern besonders schwer, familiäre Pflichten und
Berufstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen. Da taucht nicht
selten der Wunsch nach einer Verringerung des Arbeits-pensums auf,
entweder für längere Zeit oder nur für ein paar Monate, um nach dem
Mutterschaftsurlaub den Wiedereinstieg ins volle Pensum zu
erleichtern.
Anspruch auf ein solches Teilzeitpensum besteht zwar nicht, aber
die Vorgesetzten sind aufgefordert, einen Antrag, der schriftlich
gestellt und möglichst früh bekannt gegeben wird, wohlwollend zu
prüfen. Gemeinsam mit soll mit der Antragstellerin oder dem
Antragsteller und Human Resources nach gangbaren Lösungen gesucht
werden. Die getroffenen Entscheidungen müssen von der oder dem
Vorgesetzten schriftlich niedergelegt werden, auch für den Fall der
Ablehnung. Ein negativer Entscheid muss begründet werden.
Telearbeit
Telearbeit, also das Arbeiten von Zuhause, kann die Vereinbarkeit
von familiären und beruflichen Anforderungen verbessern, soll aber
im Normalfall 20 bis 40 Prozent der vertraglich vereinbarten
Arbeitszeit nicht überschreiten. Telearbeit setzt ein intaktes
Vertrauensverhältnis, offene Dialogfähigkeit, Rücksichtnahme und
Kooperations-bereitschaft unter allen Beteiligten voraus. Diese
Arbeitsform empfiehlt sich bei zeitintensiven Aufgaben, die
Konzentration aber wenig Interaktion erfordern und
ergebnisorientiert ausgeführt werden können.
Wer an Telearbeit interessiert ist, stellt einen Antrag, über den
Linienvorgesetzte, Abteilungsleiter und Human Resources entscheiden.
Ein Anspruch auf Telearbeit besteht nicht.
Kinderbetreuung in Tagesheimen
Novartis verfügt über Tagesheime, in denen Babys von drei Monaten
an, nichtschulpflichtige und (in Ausnahmen) schulpflichtige Kinder
optimal betreut werden. Die finanzielle Beteiligung richtet sich
nach dem Brutto-Jahreseinkommen der Eltern. Die Zuteilung eines
Tagesplatzes erfolgt nach definierten Kriterien. Die Anzahl der
Betreuungsplätze ist jedoch begrenzt.
Kinderbetreuung bei Novartis
Novartis unterstützt berufstätige Mütter und Väter mit umfangreichen
Angeboten zur Kinderbetreuung, so dass Beruf und Familie besser zu
vereinen sind..
Familienfreundliche Parkplatzregelung
Mitarbeitende, die wegen ihrer familiären Verpflichtungen darauf
angewiesen sind, über Mittag nach Hause zu fahren oder auf dem
Arbeitsweg ihr Kind ins Tagesheim zu bringen oder es abzuholen,
können eine Sonderbewilligung für einen Parkplatz in der Nähe ihres
Arbeitsplatzes beantragen.
Familien- und Kinderzulagen
Novartis gewährt den Beschäftigten mit Kindern die folgenden
Zulagen:
Familienzulage wird so lange gewährt wie Kinder- oder
Ausbildungszulage bezogen wird. Der Anspruch auf Kinderzulage
besteht von der Geburt bis zum 16. Lebensjahr, auf Ausbildungszulage
vom Ausbildungsbeginn bis zum Ausbildungsende, höchstens allerdings
bis zum 25. Lebensjahr. Auch unverheiratete Paare haben Anspruch.
Bei unbezahltem Urlaub wird die Zulage dann voll ausbezahlt, wenn
für den betreffenden Monat irgendeine Gehalts- oder Lohnzahlung
erfolgt. Bei Arbeitsunterbrechung für eine Aus- oder Weiterbildung
im Interesse der Firma wird die Kinderzulage bis zu sechs Monate
weitergezahlt. Dauert der Unterbruch länger als sechs Monate, wird
im Einzelfall über die Gewährung der Kinderzulage entschieden.
Teilzeitbeschäftigte, die Anspruch auf Kinderzulagen haben, erhalten
bei einem Arbeitspensum von 80 und mehr Stunden pro Monat die
Zulagen voll ausbezahlt.
Bei einem Pensum unter 80 Stunden verringern sich die Kinderzulagen
anteilig. Wichtig ist, dass pro Familie nur eine Familienzulage und
pro Kind eine Kinderzulage gewährt wird. Wenn der Ehepartner
anderswo Kinderzulage erhält, entfällt die Zulage bei Novartis.

www.novartis.ch